Förderprogramme Luftreiniger

Förderung von Luftreinigern druch die Bundesregierung und Länder bis zu 90%
Ob es sich um Restaurants, Schulen, Kindertagesstätten, Kulturschaffende oder Freiberufler handelt, um die Corona-Pandemie durch technische Lösungen zu bekämpfen, fördern Bund und Länder Investitionen in medienkraftwerk Hygieneschutz-Artikel und inbesondere Lufreiniger.
Hier informieren wir Sie über geeignete Förderprogramme für virenfreie Raumluft. Wir bieten immer einen aktuellen Überblick über Förderprogramme von Bund und Ländern, um Ihr Unternehmen mithilfe der technischen Raumluftreinigung zu kontrollieren. Kaufen Sie einen oder mehrere Luftreinigungsysteme von medienkraftwerk und profitieren Sie sofort von Finanzierungsprogrammen in Ihrer Nähe.
Gemäß den Finanzierungsrichtlinien sind technische Daten und Ausrüstungsattribute der Geräte, für die Erfüllung der vorgeschriebenen Anforderungen Grundvoraussetzung für die Genehmigung der Finanzierung.
Mit dem Kauf der unserer Luftreinigungsysteme sind Sie auf der sicheren Seite. Diese entsprechen in jeder Hinsicht den Förderrichtlinien für Luftreiniger.
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Corona-Überbrückungshilfe III für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 13. Dezember sind daher ein Kraftakt im Interesse der Gesundheit aller wie auch der Wirtschaft. Deshalb hat die Regierung die Überbrückungshilfe III verbessert, den monatlichen Maximalbetrag für alle Unternehmen auf 200.000 Euro pro Monat und für direkt oder indirekt von staatlichen Schließungen betroffene Unternehmen deutlich auf 500.000 Euro pro Monat erhöht.
Die Überbrückungshilfe III setzt auf die bisherige Überbrückungshilfe II auf. Es wird ein Zuschuss zu den Fixkosten gezahlt, also den Ausgaben, die ein Unternehmen nicht einfach beenden kann –etwa Mieten, Pachten und Versicherungsprämien. Die Laufzeit des Programms wurde bis Ende Juni 2021 verlängert und der Kreis der Antragsberechtigten ausgedehnt.
Die Überbrückungshilfe III stand den stark betroffenen Unternehmen schon im November und Dezember 2020 zur Verfügung und insbesondere den seit dem 16. Dezember bundesweit geschlossenen Unternehmen. Diese können eine erweiterte monatliche Förderhöchstgrenze von 500.000 Euro erhalten.
Die Antragstellung wird elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Überbrückungshilfe-Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) erfolgen. Bei der Antragsstellung werden die voraussichtliche Höhe des Umsatzeinbruchs sowie der voraussichtlichen erstattungsfähigen Fixkosten von den prüfenden Dritten bestätigt.
Soloselbständige werden bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unter Nutzung ihres von der Steuererklärung bekannten ELSTER-Zertifikats direkt – also ohne Beauftragung zum Beispiel einer Steuerberaterin – Anträge stellen können.
Die Überbrückungshilfe III erstattet Kosten in Höhe von:
Je nach Höhe des Umsatztückganges werden bis zu 90% gefördert:
- bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch
Was wird erstattet:
Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020).
Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich - NEUSTART KULTUR
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten.
Rund 250 Millionen Euro sind eingeplant, um Kultureinrichtungen und -akteure bei der Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommen Betrieb zu unterstützen. Die Mittel sollen vor allem Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sowie soziokulturellen Zentren. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung sowie die Modernisierung von Belüftungssystemen.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf einer Förderrichtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ beschlossen. Insgesamt stehen hierfür 500 Millionen Euro bis 2024 zur Verfügung, im Jahr 2021 stehen 200 Millionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie soll bereits Mitte Oktober in Kraft treten.
Alle Förderprogramme für unsere Luftreinigungsysteme auf einen Blick
Bayern – Förderung von mobilen Luftreinigern für Schulen, Kindertagesbetreuung und Behindertenhilfe
Schulen: Mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R)“ fördert der Freistaat Bayern mit bis zu 50 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen.Kindertagesstätten (Kitas) und heilpädagogische Tagesstätten: Mit der „Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe sowie für Ausstattungsgegenstände zur Verbesserung der Hygiene anlässlich der Corona-Pandemie 2020-2021“ fördert der Freistaat Bayern die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration in der Kindertagesbetreuung und heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe.
Die Staatsregierung hat am 22.12.2020 eine Ergänzung der Förderung um eine zweite Antragsrunde für mobile Luftreinigungsgeräte beschlossen.
Die Eckpunkte sind folgende:
Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung.
Der staatliche Förderanteil für diese Räume bzw. Geräte liegt gegenüber der ersten Runde bei 50%, d.h. der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.
Als allgemein zugelassener vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt auch für die zweite Tranche der 01.10.2020, um Schulaufwandsträger, die seither bereits Geräte für lüftbare Räume beschafft haben, nicht zu benachteiligen.
Die Förderung erfolgt nach Datum der Antragstellung. Anträge können längstens bis zum 31.03.2021 gestellt werden.
Für die zweite Tranche werden die aus der ersten Antragsrunde verbleibenden Mittel bereitgestellt.
Hamburg – Einmalbetrag zur Förderung von Luftreinigern und weiterer Infektionsschutzmaßnahmen
Am 30. Oktober 2020 gab der Hamburger Senat bekannt, dass alle Schulen in Hamburg einen Einmalbetrag von 400 Euro je Klassenzimmer erhalten, zur Förderung geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen, zu denen auch mobile Luftreiniger zählen.Unsere Lufreiniger ghören zu den für die Förderung geeigneten Infektionsschutzmaßnahmen.
Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Informationen zu geeigneten Förderprogrammen liegen uns für diese Bundesländer aktuell nicht vor.Berlin – Investitionsprogramm für Raumluftreiniger an allen Berliner Schulen
Der Berliner Senat hat am 03. November 2020 die Ausstattung der Berliner Schulen mit mobilen Raumluftreinigern beschlossen. Für die Anschaffung wurden 4,5 Mio. Euro bereitgestellt. Ob die Schulen geeignete Raumluftreiniger eigenverantwortlich auswählen können, oder ob diese von der Berliner Bildungsverwaltung vorgegeben werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Unser Luftentkeimer erfüllen von der Wissenschaft definierten Kriterien für eine hocheffiziente Luftreinigung in Schulen.Nordrhein-Westfalen – Förderung geeigneter Hochleistungsluftreiniger für Schulen und Sportstätten
Das 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen ist startklar:Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 den Beschluss gefasst hat, hat der Landtag am 5. November 2020 die Finanzmittel freigegeben. Das Sonderprogramm sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird.
Unsere Luftentkeimer gehören zu den förderfähigen Geräten.
Hessen – Förderung von Raumluftreinigern für Klassenräume
Mit 10 Mio. Euro unterstützt das Bundesland Hessen Schulen bei ihrer Investition in mobile Raumluftreiniger für Klassenräume.Unsere Luftentkeimer gehören zu den förderfähigen Geräten.
Rheinland-Pfalz – Förderung wirksamer und wartungsarmer Raumluftreiniger
Bildungsministerin und KMK-Präsidentin Stefanie Hubig gab an, dass für Schulen in Rheinland-Pfalz eine Fördersumme in Höhe von 6 Mio. Euro für die Förderung mobiler Luftreiniger bereitstehe. Allerdings werde nicht jedes Luftreinigungsgerät gefördert. Es komme entscheidend auf die richtigen Geräte und die Wartung an.Gefördert werden wohl Geräte, die laut Hubig zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Stück kosten.
Unsere Luftentkeimer gehören somit zu den förderfähigen Geräten.
Baden-Württemberg – Einmalbetrag für Corona-bedingte Investitionen
Für Corona-bedingte Investitionen sollen Schulen in Baden-Württemberg künftig eigene Budgets bekommen. Diese sollen mit 40 Millionen Euro aus der Landeskasse gespeist werden, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann. Alle 4500 Schulen sollen einen einmaligen Grundsockel plus einen weiteren Betrag je nach Schülerzahl erhalten."Eine Schule mit 100 Schülerinnen und Schülern wird etwa 5000 Euro bekommen, eine mit 500 Schülerinnen und Schülern etwa 15 000 Euro", erläuterte Eisenmann.
Gekauft werden könne damit, was den Schulen im Kampf gegen die Pandemie wichtig sei.
Unsere Luftentkeimer gehören zu den förderfähigen Geräten.
Thüringen – Förderung infrage kommender Luftreiniger für Schulen
Vor der Anschaffung von Luftreinigern für Schulen will die Thüringer Landesregierung die Wirksamkeit infrage kommender Geräte prüfen lassen. „Wenn eine Entscheidung getroffen ist, könnten Mittel aus dem Schulinvestitionsprogramm oder dem Corona-Sondervermögen herangezogen werden. Am Geld wird es am Ende nicht scheitern“, so Finanzministerin Heike Taubert.Unsere Luftentkeimer gehören zu den förderfähigen Geräten.
Thüringen – Förderung infrage kommender Luftreiniger für Schulen
Um die kommunalen Schulträger bei der Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zu unterstützen, stellt das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Fördermittel in Höhe von 4 Mio. Euro bereit. Gefördert werden mobile Raumluftreiniger mit HEPA-Hochleistungsschwebstofffiltern H13 oder H14 pro Klassensaal. Der kommunale Schulträger hat bei der Wahl bzw. dem Einsatz der mobilen Raumluftreiniger neben der hinreichenden Filterwirkung zumindest auf die folgenden Kriterien zu achten:ausreichender Volumenstrom (gemessen an der Raumgröße)
möglichst geringe Schallemission (Lautstärke)
sachgerechter Betrieb und Wartung
Standortwahl im Raum unter Berücksichtigung der Raumgeometrie
Die Förderhöhe beträgt 100 % der Anschaffungskosten.
Unsere Luftentkeimer gehören zu den förderfähigen Geräten.
Die Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übenehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen.