Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
Das Internet-Angebot von medienkraftwerk.de wird von der medienkraftwerk GmbH mit Sitz in Euskirchen betrieben.
Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen auf den Portalen der medienkraftwerk GmbH (im Folgenden „MKW“ genannt) und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Online-Gewinnspiele sind solche, bei denen eine Teilnahme ausschließlich online erfolgen kann.
§ 1 Gewinnspiel
(1) Die Gewinnspiele werden von der MKW in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartnern) durchgeführt.
(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er sich auf medienkraftwerk.de registriert hat und die im jeweiligen Gewinnspiel-Konzept aufgeführten Aufgaben löst bzw. Bedingungen der Teilnahme erfüllt. Die Teilnahme hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mail- und/ oder Postadresse selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail beim MKW.
§ 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter des MKW, den beteiligten Kooperationspartnern sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich MKW das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.
(5) Ausgeschlossen werden des Weiteren Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden von der MKW schriftlich postalisch und/oder per Email oder telefonisch benachrichtigt und können auf den Portalen der MKW und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Die MKW ist berechtigt, die Daten des Gewinners an die Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls die MKW nur die E-Mail-Anschrift des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen mit seiner kompletten postalischen Anschrift nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz- und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten (siehe (4) und (5)).
(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
(3) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz und Reisen) werden von MKW oder vom Sponsor oder einem von MKW oder vom Sponsor beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet.
Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Geliefert wird frei Haus.
Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat die Möglichkeit, eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.
(4) Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn.
Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner. Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise.
(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Sponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Sponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Sponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum abgenommen, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.
Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche private Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).
Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Der Gewinner nimmt hiervon Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Ausgleich einer etwaigen Wertdifferenz in jeder Form ausgeschlossen ist.
(6) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
(7) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
(9) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die MKW zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die MKW behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die MKW insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die MKW von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Datenschutz
Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich auf den Portalen der MKW registrieren zu lassen und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter info@medienkraftwerk.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
§ 7 Haftung
(1) Die MKW wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet die MKW nicht.
(3) Die MKW haftet nicht für die Insolvenz eines Partners sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(4) Die MKW haftet nur für Schäden, welche von der MKW oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurde. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Viren verursacht wurden.
(5) Bei Reisegewinnen haftet die MKW weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes ist ausgeschlossen.
Die Teilnahme an Online-Gewinnspielen auf den Portalen der medienkraftwerk GmbH (im Folgenden „MKW“ genannt) und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen. Online-Gewinnspiele sind solche, bei denen eine Teilnahme ausschließlich online erfolgen kann.
§ 1 Gewinnspiel
(1) Die Gewinnspiele werden von der MKW in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartnern) durchgeführt.
(2) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er sich auf medienkraftwerk.de registriert hat und die im jeweiligen Gewinnspiel-Konzept aufgeführten Aufgaben löst bzw. Bedingungen der Teilnahme erfüllt. Die Teilnahme hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner E-Mail- und/ oder Postadresse selbst verantwortlich. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail beim MKW.
§ 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
(2) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeiter des MKW, den beteiligten Kooperationspartnern sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich MKW das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.
(5) Ausgeschlossen werden des Weiteren Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden von der MKW schriftlich postalisch und/oder per Email oder telefonisch benachrichtigt und können auf den Portalen der MKW und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Die MKW ist berechtigt, die Daten des Gewinners an die Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen. Falls die MKW nur die E-Mail-Anschrift des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen mit seiner kompletten postalischen Anschrift nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Für Kfz- und Reisepreise können andere, eventuell auch kürzere Fristen, gelten (siehe (4) und (5)).
(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
(3) Die Sachpreise (mit Ausnahme von Kfz und Reisen) werden von MKW oder vom Sponsor oder einem von MKW oder vom Sponsor beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet.
Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Geliefert wird frei Haus.
Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat die Möglichkeit, eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.
(4) Bei einem Kfz-Gewinn wird dem Gewinner der für die Aushändigung zuständige Kfz-Händler genannt. Wird das Kfz nicht innerhalb der von dem Preissponsor oder dem Kfz-Händler bestimmten Frist abgeholt, verfällt der Gewinn.
Alle Kosten, welche durch die Abholung verursacht werden, sowie alle weiteren Folgekosten (Steuern, Kraftstoff, Reparaturen etc.) trägt der Gewinner. Dasselbe gilt für Motorräder und vergleichbare Preise.
(5) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem jeweiligen Sponsor bzw. einem von diesem beauftragten Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Sponsor bzw. Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Wird die Reise nicht zu dem vom Sponsor bzw. Reiseveranstalter vorgegebenen Termin oder Zeitraum abgenommen, besteht kein Anspruch mehr auf den Gewinn. Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.
Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche private Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).
Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Der Gewinner nimmt hiervon Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ein Ausgleich einer etwaigen Wertdifferenz in jeder Form ausgeschlossen ist.
(6) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
(7) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(8) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
(9) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an die MKW zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die MKW behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die MKW insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die MKW von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Datenschutz
Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich auf den Portalen der MKW registrieren zu lassen und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter info@medienkraftwerk.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
§ 7 Haftung
(1) Die MKW wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Für Sach- und/ oder Rechtsmängel an den vom Partner gestifteten Gewinnen haftet die MKW nicht.
(3) Die MKW haftet nicht für die Insolvenz eines Partners sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
(4) Die MKW haftet nur für Schäden, welche von der MKW oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurde. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Viren verursacht wurden.
(5) Bei Reisegewinnen haftet die MKW weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes ist ausgeschlossen.