0% MwSt ab 2023 auf Solaranlagen und Montage

Bundesministerium der Finanzen

Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen

"Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u.a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche, bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen."

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Jahressteuergesetz ist beschlossen

Ab dem 01. Januar 2023 wird beim Kauf einer Solaranlage sowie aller erforderlichen Komponenten für den Betrieb und die Speicherung des erzeugten Stroms keine Mehrwertsteuer mehr in Höhe von 19% erhoben.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit von der Steuerbefreiung zu profitieren und die Mehrwertsteuer von 19% wird Ihnen erlassen.

Hier finden Sie die Gesetzlichen Bedingungen für die Steuerbefreiung beim Kauf einer Photovoltaikanlage.

ACHTUNG!

Um vom Steuervorteil zu profitieren, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Sie müssen der Betreiber der erworbenen Solaranlage sein.
  • Die Photovoltaikanlage muss in der Nähe oder auf einem Wohngebäude oder öffentlichen Gebäuden, die dem Allgemeinwohl dienen, betrieben werden.
  • Sie dürfen nicht als gewerblicher Händler handeln.